Zugewinn

Zu einer Ehescheidung gehört auch die Klärung des ehelichen Güterrechts. Dies kann sehr umfangreich und kompliziert sein. Bereits mit der Trennung ist erstmals Auskunft über den Stand des Vermögens zu erteilen, hierzu gehören auch etwaige Verbindlichkeiten. Mit Einreichung des Scheidungsantrages wird dann ein weiteres Mal Auskunft geschuldet. Gibt es zudem Schenkungen oder Erbschaften während der Ehe, so spielen diese eine besondere Rolle. Für einen juristischen Laien ist das eheliche Güterrecht mit den umfangreichen gesetzlichen Regelungen und rechtlichen Konsequenzen kaum zu überblicken. Bereits in der ersten Beratung erkläre ich Ihnen, was konkret zu beachten ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.