Hausrat / Ehewohnung

Im Zuge einer Trennung ist als eine der ersten Fragen zu klären, welcher Ehegatte vorübergehend oder zukünftig in der vormals gemeinsamen Wohnung bleibt und wer allein oder ggf. mit gemeinsamen Kindern auszieht. Auch die Frage der Verteilung gemeinsamen Hausrats ist zügig zu klären. Das Gesetz sieht bzgl. beider Themen eine Reihe von Regelungsmöglichkeiten vor. Insbesondere besteht im Streitfall die Möglichkeit, im Wege einer einstweiligen Anordnung einen Antrag auf – vorübergehende – Zuweisung der Ehewohnung zu stellen. In der Regel wird damit sichergestellt, dass der Ehegatte, der die gemeinsamen Kinder betreut, zunächst in der Ehewohnung verbleiben kann und der andere Ehegatte ausziehen muss – und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an der Ehewohnung. Sprechen Sie mich gern an, ich helfe Ihnen schnell und effizient.

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