Kindesunterhalt

Das Unterhaltsrecht für minderjährige und volljährige Kinder ist vielfältig, kompliziert und unterliegt ständigen Änderungen. Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich mit den Besonderheiten und unzähligen rechtlichen Problemen des Unterhaltsrechts bestens vertraut. Ich berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Prüfung, Berechnung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder. Wenn Sie auf Unterhalt in Anspruch genommen werden und diesen Anspruch überprüfen lassen wollen, sind Sie bei mir ebenfalls richtig. Ich helfe Ihnen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Evt. haben sich Ihre Verhältnisse geändert und ein bestehender Unterhaltstitel muss abgeändert werden, auch insoweit vertrete ich Sie.

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