Ehegattenunterhalt

Ansprüche auf Ehegattenunterhalt kommen immer dann in Betracht, wenn eine Trennung vollzogen wurde, sie müssen möglichst umgehend geltend gemacht werden. Zu unterscheiden ist zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. Sowohl auf Seiten des Berechtigten wie auch auf Seiten des Verpflichteten gibt es viele Dinge zu beachten. Daher sollten Sie so früh wie möglich die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen. Ich bin mit den zahlreichen Facetten des Ehegattenunterhaltsrechts und den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten vertraut und kann Sie in jeder Hinsicht qualifiziert beraten und vertreten.

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