Wenn sich Ehegatten trennen, sind ggf. vorhandene gemeinsame Vermögensmassen auseinanderzusetzen, dies betrifft beispielsweise gemeinsame Konten, Immobilien, Bausparverträge oder ähnliches. Gelingt die Auseinandersetzung gemeinsamer Konten in der Regel noch streitfrei, bietet z.B. die Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien häufig großes Streitpotential. Es muss geklärt werden, ob ein Ehegatte die Immobilie übernehmen möchte oder ob die Immobilie verkauft werden soll. In der Regel gibt es Darlehensverbindlichkeiten, zu denen ebenfalls eine rasche Klärung erfolgen muss. Gibt es keinen Konsens, bleibt in der Regel nur die Auseinandersetzung über ein Teilungsversteigerungsverfahren. Dieses Verfahren kostet viel Geld und dauert. Nutzt ein Ehegatte die gemeinsame Immobilie bis zur Auseinandersetzung allein weiter, schuldet er dem anderen Ehegatten ggf. Nutzungsentschädigung. Dieser Anspruch wird häufig übersehen und deshalb nicht geltend gemacht. Gern berate ich Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall und helfe Ihnen, möglichst eine gütliche Einigung zu erzielen, um langwierige und kostspielige Verfahren nach Möglichkeit zu vermeiden.