Scheidungsvereinbarung

Nach einer Trennung ist es natürlich erstrebenswert, über die sich ggf. ergebenden Ansprüche der Ehegatten eine Einigung zu erzielen. Sind beide Ehegatten willens, sich gütlich zu verständigen, ist eine solche Einigung in der Regel auch möglich. Dann bietet sich nach eingehender anwaltlicher Beratung der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Auf diese Weise kann eine Reihe von kostenintensiven Verfahren vermieden werden, da alle relevanten Ansprüche abschließend geregelt wurden. Nach Ablauf des Trennungsjahres ist sodann eine unkomplizierte Scheidung der Ehe möglich, ohne dass noch langwierig über Folgesachen gestritten werden muss. Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen für alle Fragen bezüglich einer gewünschten Scheidungsfolgenvereinbarung zur Verfügung. Gern erstelle ich Ihnen auch eine solche Vereinbarung. Gleichzeitig rate ich Ihnen dringend davon ab, eine solche Vereinbarung ohne vorherige anwaltliche Beratung abzuschließen, ggf. droht Ihnen ein unwiderruflicher Verlust Ihrer Ansprüche.

Hand mit Paragraphenwürfel Hand mit Paragraphenwürfel Hand mit Paragraphenwürfel