Kosten

Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für die außergerichtliche Tätigkeit fällt eine Geschäftsgebühr aus dem Gegenstandswert der Angelegenheit an, wobei sich der Gebührenrahmen je nach Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit zwischen einer 1,3 Gebühr und einer 2,5 Gebühr bewegt. Kommt eine Einigung zustande, fällt zusätzlich eine 1,5 Einigungsgebühr an. Für ein evtl. erforderliches gerichtliches Verfahren fallen die gesetzlichen Gebühren (1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr und ggf. Einigungsgebühr) aus dem Verfahrenswert an, den das Gericht bestimmt. Die Gegenstands- bzw. Verfahrenswerte bestimmen sich nach dem GKG bzw. dem FamGKG. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen und z.B. eine Vergütung nach Stundensatz zu vereinbaren. Über die vorraussichtlich anfallenden Gebühren kläre ich Sie bereits im ersten Gespräch auf, soweit diese bereits bezifferbar sind. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass ich Sie so früh wie möglich über entstehende Kosten aufkläre.