Ehevertrag

Im Vorfeld einer Eheschließung oder auch während intakter Ehe bietet sich der Abschluss eines Ehevertrages an. Gern berate ich Sie über die vielfältigen Regelungsmöglichkeiten unter Beachtung der geltenden Rechtsprechung. Als Fachanwältin für Familienrecht habe ich bereits zahlreiche Eheverträge erstellt. Natürlich gibt es keinen Standardvertrag, jeder Einzelfall bedarf individueller Regelungen. Dabei kann nicht alles ehevertraglich geregelt werden, auch dies muss zur Wirksamkeit eines solchen Vertrages unbedingt bedacht werden. Möglich ist z.B. die Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft, um einzelne Vermögenswerte (Geschäftsanteile, Immobilien o.ä.) im Fall der Ehescheidung aus dem Zugewinn auszunehmen. Gern bespreche ich mit Ihnen einzelne Gestaltungsmöglichkeiten.