Regelmäßiger Umgang zwischen Kindern und ihrem nicht betreuenden Elternteil ist für das Wohl der Kinder unerlässlich. Häufig ist zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern die Klärung des Umgangs nicht streitfrei möglich. Schnelles Handeln ist dann genauso gefragt wie die Kenntnis der Rechtslage. Eventuell erhalten Sie derzeit überhaupt keinen Umgang oder wollen mehr Umgang als bisher? Oder sehen Sie sich mit einem Umgangsverfahren des anderen Elternteils konfrontiert? Sie möchten die elterliche Sorge für Ihr Kind (wieder-) erlangen oder streiten sich mit dem anderen Elternteil über Einzelheiten der elterlichen Sorge, z. B. darüber, wo die gemeinsamen Kinder nach einer Trennung wohnen sollen? Gibt es bereits ein Gerichtsverfahren oder steht ein solches bevor? Als Fachanwältin für Familienrecht kenne ich mich mit Umgangsregelungen und Umgangsverfahren ebenso aus, wie mit allen Fragen der elterlichen Sorge. Kontaktieren Sie mich gern, ich verhelfe Ihnen zu einer zügigen individuellen Lösung.